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Papageienatrium
Letztes Update:
Juni 2009

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 Zucht:

Wer Wellensittiche, Nymphensittiche oder andere Sittiche und Papageien züchten oder gar gewerbsmäßig handeln will, bedarf der behördlichen Erlaubnis nach dem Tierseuchengesetz und der Psittakose-Verordnung. Zwar stellt die Papageienkrankheit heute keine nennenswerte Gefahr mehr dar, doch gleichwohl will der Gesetzgeber sichergestellt wissen, daß die Zucht in einem gesunden Tierbestand erfolgt. Deshalb, um gegebenenfalls kranke Tiere zurückverfolgen zu können, sind alle Papageien und Sittiche mit einem amtlichen Fußring zu kennzeichnen, der nicht abgenommen werden darf, wenn nicht dem Tier eine Verletzung droht. Grundsätzlich sollte das Tier den Fußring tragen, da im Fall des Entfliegens anhand der Ringnummer, der Eigentümer über die Wirtschaftsgemeinschaft Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands, Rheinstr. 35, 63202 Langen, Tel.: 06103/91070, wieder ausfindig gemacht werden kann. Bei der Wirtschaftsgemeinschaft können im übrigen auch die amtlichen Fußringe gegen Vorlage der Zucht- und Handelsgenehmigung bestellt und angefordert werden.

Um eine Papageienkrankheit zu verhindern, bedarf derjenige, der Wellen-, Nymphensittiche oder andere Sittiche und Papageien halten will, um von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen oder aber mit diesen Tieren zu handeln, die Erlaubnis der zuständigen Behörde (§17g Tierseuchengesetzt). Stellt sich nun unerwartet Nachwuchs bei den eigenen Sittichen ein, ohne daß dieser geplant ist und ohne daß eine solche gesetzliche Erlaubnis hierfür für den Züchter vorliegt, so sind die Jungtiere zunächst einmal “illegal”. Gleichwohl droht dem Züchter hier kein Bußgeld, da die Psittakose-Verordnung einen solchen Tatbestand nicht unter Strafe stellt. In einem solchen Fall sollt man den zuständigen Amtstierartz von seinem Züchterglück oder “Mißgeschick” verständigen. Liegt kein Verdacht auf Psittakose vor, so wird dieser sicherlich ein “Auge zudrücken” und eine Ausnahmegenehmigung für den Erwerb von amtlichen Fußringen erteilen. Keinesfalls darf man sich aber die erforderlichen Fußringe bei Züchtern oder Händlern kaufen; dies würde mit Sicherheit zu einem Bußgeld für alle Beteiligten führen. Hat der Amtstierarzt eine solche Ausnahmegenehmigung erteilt, können sodann die Fußringe bei der Wirtschaftsgemeinschaft Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands,Ringstelle, Rheinstr. 35, 63202 Langen, Tel.: 06103/91070, bezogen werden.
Da nur beringte Sittiche verkauft werden dürfen (AG Pforzheim,Az.: 6 OW S /90), ist in jedem Fall davon abzuraten , die Nachzuchten ohne dies Kennzeichen abzugeben. Denn nur mit dieser amtlichen Kennzeichnung ließe sich im Falle der Psittacose der Züchter zurückermitteln, um so dann eine gezielte Psittacosebekämpfung einzuleiten. Auch wenn die Papageienkrankheit heute an Schrecken verloren hat, sollte man nicht leichtsinnig handeln.
(Ringe sind ebenfallsz.B.  bei der AZ oder dem BNA zu beziehen)