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RECHT & GESETZ
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Empfehlung des Zentralverbandes Zoologische Fachbetriebe
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Vögel
Auswahl des Vogelheims
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Die Anordnung von drei
Sitzstangen in unterschiedlicher Höhe und diagonal versetzt (Unten-Mitte-Oben oder Unten-Oben-Unten) wird als Dreisprung
bezeichnet. Höhe und Breite des Vogelheims können so vom Vogel am besten ausgenützt werden. Der Dreisprung ist eine Minimum-Anforderung
. Ein Käfig, der nicht einmal den Dreisprung zuläßt, ist für die Vogelhaltung ungeeignet.
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Traditionelle Rundkäfige für Vögel sind aufgrund ihrer gefälligen Optik unter
Vogelhaltern noch immer verbreitet, obwohl diese Unterbringungsart für die Tiere nur schädlich ist. Der Nachteil liegt dabei nicht in der runden Form an sich, sondern in den
meist viel zu geringen Abmessungen dieser Käfige (schmal und hoch), die dem Vogel nur ein stupides von Seite zu Seite laufen ermöglichen. Eine solche Form erlaubt keine
vernünftige Einrichtung, so daß sich der Vogel weder orientieren noch zurückziehen kann. Vögel, die in Rundkäfigen gehalten werden, leiden häufig unter
Gleichgewichtsstörungen und sind besonders schreckhaft. Rundkäfige dienen deshalb höchstens zur Zierde; für die Haltung von Vögeln sind sie denkbar ungeeignet. Die
Größe des Käfigs ist natürlich auch bei anderen Käfigformen ausschlaggebend. Ein Vogelheim sollte mindestens so groß sein, daß der Vogel seine Flügel völlig ausbreiten
kann, ohne mit den Federn am Gitter anzustoßen. Die Länge muß dem Vogel wenigstens einen "Dreisprung' und einige Flügelschläge ermöglichen, denn, und das
scheinen viele Vogelhalter nicht zu wissen, das Fliegen ist für Vögel ein elementares Bedürfnis. Ein kleinerer Käfig ist auch dann nicht tolerierbar wenn der Vogel regelmäßig die
Möglichkeit zum Freiflug erhält. Und der tägliche Ausflug im Zimmer ist ein unbedingtes Muß für unseren gefiederten Freund. Achten Sie beim Käfigkauf auch auf die Verdrahtung: Bei Sittichen und Papageien
müssen die Gitterstäbe mindestens an zwei Seiten quer verlaufen, damit die Vögel ihrer Veranlagung entsprechend klettern können.
Geselligkeit
Die meisten unserer Ziervögel sind ausgesprochen gesellige Tiere, die in ihrer natürlichen Umgebung im Schwarm, wie die Wellensittiche, oder mit einem festen
Partner leben, wie z.B. die Zwergpapageien, die deswegen auch "Unzertrennliche" genannt werden. Es wäre falsch zu glauben, daß sich dieses Bedürfnis nach einem
Artgenossen durch die Nachzucht in unserem Land geändert hätte. Wer sich nicht mindestens 2 bis 3 Stunden am Tag intensiv mit seinem Vogel beschäftigt (und in der
übrigen Zeit für seine Unterhaltung sorgt!), sollte sich wenigstens ein Paar halten. Die Einzelhaltung dieser geselligen Tiere kann keinesfalls als artgerecht bezeichnet werden.
Fehlende soziale Kontakte und Vereinsamung führen bei vielen Vögeln zu Verhaltensstörungen wie dem bekannten Federrupfen und anderen Selbstverstümmelungen.Man sollte sich einmal ehrlich fragen, ob die Fingerzahmheit
eines Wellensittichs oder die Imitationskünste eines Papageis die lebenslange "Einzelhaft" rechtfertigt, die den Vögeln oft aus reinem Egoismus des Menschen aufgezwungen wird.
Der Zoofachhändler trägt eine besondere Verantwortung gegenüber den Heimtieren, denn er muß den Tierliebhaber auf die Ansprüche der jeweiligen Tierart aufmerksam
machen. Er stellt gewissermaßen die Weichen für eine tiergerechte Zukunft in der Obhut des Menschen. Die fachliche Qualifikation des Verkaufspersonals ist hierbei von
entscheidender Bedeutung. Scheuen Sie sich daher nicht, das Geschäft zu wechseln, wenn Sie sich schlecht beraten fühlen.
Schonende Präsentation
Der verantwortungsvolle Umgang mit Tieren beinhaltet auch die schonende Unterbringung im Geschäft. Der Tag-/Nachtrhythmus der Tiere darf nicht gestört
werden Tiere im Schaufenster müssen beschattet und ruhebedürftige Arten sollten abseits des Kundenstromes untergebracht werden. Viele Zoofachhändler sind bereits
dazu übergegangen, die Tiere in einem separaten Raum zu präsentieren, der für die Kunden einsehbar ist, aber nur zusammen mit dem Fachpersonal betreten werden darf
. Diese Entwicklung ist sehr zu begrüßen. Denn das Streicheln und Anfassen durch die Kunden, das Beklopfen der Scheiben, bedeutet für die noch nicht eingewöhnten Tiere
erhöhten Stress und kann schnell zur Tierquälerei werden.
Artgerechte Haltung im Geschäft Die Art der Tierpräsentation im Zoofachhandel kann Ihnen als Heimtierfreund
zahlreiche Informationen vermitteln. Gute Zoofachgeschäfte erkennen Sie auch an phantasievollen Käfigausstattungen oder z.B. der Vergesellschaftung kontaktliebender
Tiere. Positive Beispiele machen artgerechte Haltung anschaulich. Tierwidrige HaItungsmethoden in den Zoogeschäften lassen sich keinesfalls damit entschuldigen,
daß die Tiere dort nur vorübergehend untergebracht sind. Prüfen Sie deshalb sorgfältig, wo Sie Ihre Tiere kaufen. Für die Präsentation von Hunden und Katzen gilt dies in
besonderem Maße, denn diese Tiere stellen nicht nur spezielle Forderungen an die Räumlichkeiten, sondern benötigen für ihre gesunde Entwicklung auch intensive soziale
Kontakte. Nur sehr wenige Zoofachhändler sind in der Lage, den Tieren diese Ansprüche zu erfüllen. Der legale Handel mit lebenden Tieren wird durch zahlreiche nationale und
internationale Artenschutzbestimmungen genauestens geregelt (z.B. Bundesartenschutzverordnung, Washingtoner Artenschutzübereinkommen). Als
Heimtierhalter müssen Sie natürlich nicht im Detail darüber Bescheid wissen, sondern verlassen sich auf die Sachkenntnis Ihres Zoofachhändlers. Sie sollten aber zumindest
wissen, woher Ihr Tier stammt und auf welchem Wege es in den Zoofachhandel gekommen ist.
CITES und Meldepflicht
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Die CITES
ist der Nachweis für den rechtmäßigen Besitz eines artgeschützten Tieres nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Sie ist sozusagen der Personalausweis für das Tier. CITES ist die Abkürzung für
Convention On International Trade In Endangered Species Of Wild Fauna And Flora.
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Bestimmte artengeschütze Tiere (z.B. Papageien) benötigen einen Nachweis dafür daß
sie legal erworben oder importiert wurden. Diesen Nachweis nennt man CITES-Bescheinigung. Die CITES bleibt immer beim Tier und muß bei Besitzerwechsel mit
dem Tier übergeben werden. Für manche Tierarten besteht auch eine Meldepflicht bei der örtlichen Naturschutzbehörde. Dieser Meldepflicht hat stets der Tierhalter
nachzukommen. Bei einem Umzug muß das Tier also ebenso wie die Familienmitglieder am neuen Wohnort angemeldet werden. Die für Sie zuständige
Naturschutzbehörde teilt man Ihnen bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung vor Ort mit. Fragen Sie Ihren Fachhändler ob für Ihr Wunschtier eine CITES-Bescheinigung
oder Anmeldung erforderlich ist. Die Zoofachhändler des ZZF verfügen über entsprechendes Fachwissen und geben Ihnen gerne Auskunft.
Nachzuchten
Viele Tiere werden in ihrer Heimat als wildlebende Exemplare eingefangen und dann in die "Liebhaberländer" exportiert. Aus Gründen des Tierschutzes sollte man
nachgezüchteten Tieren immer den Vorzug geben, da diesen die Gewöhnung an den Menschen aus verständlichen Gründen leichter fällt. Die Mitgliedsbetriebe des
Zentralverbandes bieten deshalb vorwiegend nachgezüchtete Tiere an und unterstützen den Aufbau weiterer Nachzuchtstationen in Deutschland. Wenn Sie selbst züchten
möchten, benötigen Sie für Sittiche und Papageien eine Zuchtgenehmigung vom zuständigen Veterinäramt. Die brauchen Sie übrigens auch schon, wenn Ihre Wellensittiche rein zufällig für Nachwuchs sorgen! |
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