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Papageienatrium
Letztes Update:
Juni 2009

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RECHT & GESETZ - PSITTACOSEVERORDNUNG

Begriffsbestimmung - Erscheinungsbild - Behandlung

Die Papageienkrankheit ist eine vom Tier auf den Menschen übertragbare Krankheit (=Zoonose).
Wegen ihrer Gefährlichkeit für den Menschen besteht
Anzeigepflicht, d.h. das Auftreten der Erkrankung aber auch der Verdacht auf das Vorliegen der Papageienkrankheit müssen dem Veterinäramt gemeldet werden.
Nur so ist gewährleistet, dass durch das Veterinäramt geeignete Maßnahmen getroffen werden, um einerseits eine Verbreitung des Erregers und andererseits eine Übertragung auf Menschen möglichst zu verhindern.
Züchter und Händler:
Nach § 17 g Tierseuchengesetz bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde, wer Papageien oder Sittiche halten will, um von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen oder mit diesen Tieren zu handeln. Ein entsprechender Antrag kann beim Veterinäramt gestellt werden.
Erscheinungsbild
Die Papageienkrankheit wird durch "Chlamydia psittaci" hervorgerufen, einen den Bakterien verwandten Mikroorganismus.
Sie befällt Vögel, vor allem Sittiche, Papageien und Tauben aber auch Säugetiere. Die Übertragung erfolgt durch Einatmen von erregerhaltigem Staub oder durch Kontakt mit erregerhaltigen Ausscheidungen.
Beim Vogel geht die Erkrankung oft einher mit Bindehautentzündung, Schwellung der Augenlider, verklebten Augen und Nasenlöchern sowie mit Durchfall. Typische Krankheitszeichen können jedoch auch fehlen (vor allem bei älteren Vögeln).
Beim Menschen werden grippeähnliche Symptome beobachtet mit Fieber bis über 40° C: Schlimmstenfalls führt die Chlamydieninfektion zu einer schweren Lungenentzündung. Die bei einer Lungenentzündung übliche Therapie ist unwirksam, wenn die Erkrankung durch Clamydien hervorgerufen wird.
Deshalb sollten Personen, die häufig Kontakt zu Vögeln haben (z.B. Sittich-, Papageien- oder Taubenhalter) im Falle einer Lungenerkrankung den behandelnden Arzt auf die Möglichkeit einer Chlamydieninfektion hinweisen. Hier wird mit Antibiotika behandelt, den ein nichtbehandelter Chlamydienbefall beim Mensch kann im Extremfall auch tödlich enden.
Hauptübertragung ist über den Kot der Tiere,aber auch durch Sekrete der Augen und Nase. Die Vögel wirbeln getrockneten Kot-Staub und Federn auf, die dann von anderen Vögeln bzw. Menschen eingeatmet werden. Wie bereits erwähnt gibt es symptomlose Ausscheider die über Monate unbemerkt den Gesamtbestand anstecken können,da die Inkubationszeit bis über 100 Tage dauern kann.Besonders Nestlinge sind sehr gefährdet da diese noch selbst keine ausreichend starke Immunabwehr besitzen.Teilweise können so bis zu 90% der Nestlinge sterben.
Behandlung
Im Gegensatz zu früher müssen die Tiere nicht mehr eingeschläfert werden. Ständig werden neue und bessere Medikamente und Verfahren der Erkennung und Behandlung entwickelt. Die Behandlung erfolgt heutzutage mittels hochwirksamen Antibiotika (z.B. Baytril u.a.), die über einen Zeitraum von 14-30 Tage entweder über das Wasser oder mittels Injektion verabreicht wird. Natürlich sind die Präparate nicht frei von Nebenwirkungen. Die Tiere scheiden bei der Behandlung anfänglich viele aktive Erreger aus. Daher müssen die kranken Tiere unter strenger Quarantäne gehalten werden. Begleitend dazu erfolgt eine tägliche Desinfektion der Volieren,Trink-u.Futtergefässe und die ständige Beseitigung des Kotes, damit andere Vögel oder Menschen diesen nicht aufnehmen bzw. einatmen können. Nach einigen Tagen werden nur noch inaktive Chlamydien ausgeschieden. Die Behandlung wird in Absprache mit dem Arzt solange durchgeführt bis keine Erreger mehr ausgeschieden werden und die Proben keine Anzeichen mehr zeigen.
Danach werden die Tiere noch 1 Woche mittels Multivitaminpräparat behandelt und können so wieder zu den nichterkrankten Artgenossen gesetzt werden. Die Behandlung ist aber leider keine Garantie das die Vögel sich nicht erneut anstecken können.
Potentiell hoch gefährdet sind Vögel besonders dort wo bereits einmal die Psittakose vorgekommen ist und die Desinfektions-u.Quarantänemaßnahmen nicht gründlich genug durchgeführt wurden.
Daher schützt auch eine "vorbeugende Behandlung" nicht. Eine sinnlose Verabreichung von hochwirksamen Antibiotika an gesunde Tiere erhöht nur die Resistenz des Erregers gegen die Präparate und ist daher nicht empfehlenswert.
Eine Behandlung sollte nur bei tatsächlich erkrankten Tieren erfolgen.